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Marktkommentar

Peter Dreide (TBF): Von Übernahmen profitieren und stille Reserven aufbauen

Nach einem Rekordjahr bei M&A-Aktivitäten blicken Investoren gespannt auf 2016. Was Anleger vom jungen Jahr erwarten können und welche Strategien Renditen versprechen, erklärt Peter Dreide von TBF Global Asset Management.
© Global Asset Management GmbH

Das Jahr 2015 war international das stärkste M&A-Jahr aller Zeiten. Weltweit fanden über 100 Mega-Deals mit einem Transaktionsvolumen von über 5 Billionen USD statt. Mit dem Zusammenschluss von Pfizer und Allergan mit einem Volumen von rund 160 Milliarden USD, dem 130 Milliarden USD-Zusammenschluss von Dow Chemical und DuPont zum weltgrößten Chemie-Konglomerat und der Übernahme von SABMiller durch Anheuser-Bush InBev für rund 106 Milliarden US-Dollar schaffen es gleich drei Transaktionen aus dem vierten Quartal 2015 in die Top Ten der größten M&A-Transaktionen aller Zeiten!

Die Rahmenbedingungen für den M&A-Markt zum Jahreswechsel präsentierten sich unverändert gut. Vor diesem Hintergrund spricht nichts gegen eine Fortsetzung der laufenden M&A-Welle. Diese Einschätzung wird jedoch insbesondere dann zur Makulatur, wenn die Bären an den internationalen Aktienmärkten das Ruder übernehmen. Eine hohe Volatilität an den Aktienmärkten hat bislang eine Fortsetzung der Rallye aus 2015 am M&A Markt eingedämmt.

Was können wir hinsichtlich Übernahmen und Fusionen in 2016 erwarten und von welchen Situationen kann ein Investor der TBF Global Asset Management profitieren?

Bei einer Normalisierung der Marktlage sollte die Deal Aktivität einen "rebound" erfahren. Ein Trend in 2016, der bereits nach zwei Monaten zu erkennen ist, ist eine starke M&A Aktivität, die von chinesischen Unternehmen ausgeht. Mit Syngenta und Terex konnte TBF in diesem Jahr bereits von zwei solcher "Outbound" -Transaktionen mit chinesischer Beteiligung profitieren. Nachdem eine Übernahme von Syngenta durch die amerikanische Monsanto scheiterte, sprang ChemChina mit einem Übernahmeangebot ein. Der US-Kranhersteller Terex befindet sich in der Prüfung eines Übernahmeangebots des chinesischen Baumaschinenherstellers Zoomlion. Weitere Beispiele sind die Übernahmen von KrausMaffei sowie der Privatbank Hauck & Aufhäuser durch chinesische Firmen. Innerhalb Europas zeigte sich bisher eine verhaltene Stimmung auf dem M&A-Markt. Schlagzeilen machte der französische Telekommarkt, wo sich bereits vor Jahreswechsel ein möglicher Zusammenschluss von Orange und der Telekomsparte von Bouygues abzeichnet. Ein Squeeze-Out bei der Bouygues Tochter Colas wäre dann wahrscheinlicher.

Während die Kursentwicklungen bei Unternehmensanleihen im Zuge von M&A-Aktivitäten ansehnliches Potenzial bieten, können Übernahmen auch ein Sicherheitsnetz und sogenannte stille Reserven aufbauen. Mit einer speziellen Strategie auf Unternehmen mit Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie Squeeze-Outs können Investoren vom gesetzlichen Rahmen profitieren. In einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird eine jährliche "Garantie-Dividende" festgeschrieben. Das herrschende Unternehmen ist dann verpflichtet die Ausgleichszahlung an die Minderheitsaktionäre des beherrschten Unternehmens auszuschütten. Dividendenrenditen von 4 % bis 5 % sind hier keine Seltenheit. In einem Niedrigzinsumfeld sind solche Aktien daher schon allein aus diesem Grunde eine lohnende Investition. Hinzu kommt: Unabhängig von Marktturbulenzen und Entwicklungen des Geschäftsverlauf beim beherrschten Unternehmen ist das Verlustrisiko mit diesen Aktien begrenzt. Denn das herrschende Unternehmen muss den Minderheitsaktionären zusätzlich ein Abfindungsangebot für die gehaltenen Aktien unterbreiten. Diesen Preis bekommen die Minderheitsaktionäre in jedem Fall, falls sie ihr Aktienpaket an den Mehrheitsaktionär abtreten. Das Sicherheitsnetz ist also gespannt.

Durch die Möglichkeit diese Abfindungspreise und Garantiedividenden im Rahmen eines sogenannten Spruchstelleverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen, können über die Jahre ansehnliche stille Reserven aufgebaut werden. Die Nachbesserungsrechte werden nicht im Fonds bilanziert, führen jedoch im Falle eines finalen richterlichen Spruches oder einer außergerichtlichen Einigung zu einem außerordentlichen Ertrag. Der Investor kann hierbei also nur gewinnen.

 

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