Als die Bundesregierung nach langem Ringen ihren Kompromiss für den Bundeshaushalt 2025 verkündete und Mitte Juli im Kabinett den entsprechenden Haushaltsentwurf beschloss, setzte allgemeine Erleichterung ein; bei manchen mag es Erschöpfung gewesen sein. Nun scheint die alte Weisheit wieder auf, dass es keine Sommerpause ohne Sommertheater gibt. Ist das aber wirklich nur Theater?
Der Bundesfinanzminister hatte schon im Zuge der verkündeten Einigung darauf hingewiesen, dass neben einer globalen Minderausgabe von 8 Mrd. Euro in 2025 weitere 9 Mrd. Euro zunächst einer verfassungsrechtlichen und ökonomischen Prüfung unterliegen würden. Dabei handelte es sich um eine strukturelle Vereinnahmung des Liquiditätsüberhangs der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus der Gaspreisbremse sowie eine Darlehensvergabe (als finanzielle Transaktion) an die Deutsche Bahn AG, genauer ihre Infrastrukturgesellschaft, die DB InfraGO AG, und die Autobahn GmbH. Mit dieser Darlehensvergabe sollte der Verschuldungsspielraum des Bundes steigen, weil finanzielle Transaktionen nicht schuldenbremsenwirksam sind. Das Bundesfinanzministerium gab zur Prüfung ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag und bat den Wissenschaftlichen Beirat beim BMF um eine Einschätzung dieser Transaktionen.
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