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Pressemitteilung

Union Investment: Trump, die Wiederwahl und der Handelsstreit

© Union Investment

In einem Jahr wird in den USA wieder der Präsident gewählt und der Wahlkampf wird intensiver. Donald Trump hat den Bonus des Amtsinhabers und eine breite Unterstützung an der republikanischen Basis. Doch selbstverständlich ist seine Wiederwahl nicht. Das hat Auswirkungen auf den Handelskonflikt mit China.

Der amtierende US-Präsident sieht sich mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, die er bewältigen muss, will er im Weißen Haus bleiben. Neben dem drohenden Amtsenthebungsverfahren beginnt der Handelsstreit erste Auswirkungen auf die US-Konjunktur zu zeigen. Trump wäre nicht der erste Präsident, dessen Wiederwahl an schwachem Wachstum scheitern würde. Bill Clinton nutzte zuletzt 1992 die damalige Rezession, um sich gegen den amtierenden Präsidenten George H. W. Bush durchzusetzen. Von einer Rezession ist die US-Wirtschaft aktuell ein gutes Stück entfernt. Es gibt jedoch eine erhebliche Verunsicherung in der Wirtschaft, die die Investitionstätigkeit belastet. Am Arbeitsmarkt verlangsamt sich zudem der Beschäftigungsaufbau. Das heißt, es ist in Trumps ureigenstem Interesse, Ruhe in den von ihm verursachten Konflikt mit China zu bringen.

Handelskonflikt belastet Sentiment

ISM-Index für das verarbeitende Gewerbe


China in besserer Verhandlungsposition

So stellte der US-Präsident Mitte Oktober ein erstes Zwischenabkommen (Phase 1 Deal) mit China in Aussicht. Er setzte die Erhöhung von Strafzöllen auf chinesische Waren im Wert von knapp 270 Milliarden US-Dollar von 25 auf 30 Prozent aus. Doch die chinesischen Gegenleistungen zeigen, dass Trump die Einigung nötiger braucht als die Chinesen. Diese erklärten sich bereit, mehr für den Schutz geistigen Eigentums zu unternehmen, den Finanzsektor für ausländische Investitionen zu öffnen und landwirtschaftliche Erzeugnisse für bis zu 50 Milliarden Dollar von den USA zu erwerben. Die entsprechenden Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums und den Finanzdienstleistern hatte der Staatsrat im Mai und Juli 2019 aber ohnehin bereits verabschiedet. Auch eine Erhöhung der Agrarimporte war schon geplant. Die USA erhalten also keine echten Gegenleistungen von chinesischer Seite. Die Chinesen sind in der stärkeren Verhandlungsposition, haben sie sich doch offensichtlich entschlossen, ein geringeres Wachstum im eigenen Land als Folge des Zollstreits zu akzeptieren.

Aktuell steht zusätzlich die Einführung von US-Strafzöllen in Höhe von 15 Prozent im Raum, unter anderem auf Handys und Elektrogeräte, die für den 15. Dezember geplant ist. Die Amerikaner verhandeln derzeit mit den Chinesen darüber, diese Zölle im Rahmen eines zweiten Teilabkommens (Phase 2 Deal) ebenfalls auszusetzen. Doch die Chinesen sind sich ihrer Position der Stärke bewusst und zu keinen Zugeständnissen bereit, die Kernelemente der chinesischen Wirtschaftspolitik betreffen. Es ist also unwahrscheinlich, dass dieses zweite Abkommen zustande kommt. Dennoch dürften die Amerikaner versuchen, einen Weg zu finden, die Einführung der Zölle zu vermeiden, um ihrer eigenen Wirtschaft im Vorfeld der Wahl nicht weiter zu schaden.

Hongkong bringt neue Brisanz in die Verhandlungen

Neue Brisanz erhält das Thema wegen der sich zuspitzenden Proteste in Hongkong gegen die von Peking gesteuerte Administration der Sonderverwaltungszone. In den USA haben sowohl der Senat als auch das Repräsentantenhaus ein Gesetz verabschiedet, das den Vereinigten Staaten zur Unterstützung der Protestbewegung unter anderem erlaubt, die Handelsprivilegien Hongkongs mit den USA regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Nun liegt das Gesetz bei Donald Trump zur Unterschrift. Es gilt als unwahrscheinlich, dass er diese verweigert, angesichts der großen Mehrheiten in beiden Kammern des Kongresses, mit denen die Vorlage verabschiedet wurde. Er könnte aber die Umsetzung verzögern, um die Handelsgespräche nicht zu gefährden. Die Volksrepublik verbittet sich unterdessen vehement jegliche Einmischung in innere Angelegenheiten und sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Die USA müssten die Konsequenzen ihres Handelns tragen, heißt es aus Peking. Dieser Disput hat also durchaus das Potenzial, die Verhandlungen inklusive des noch zu unterzeichnenden ersten Teilabkommens zum Scheitern zu bringen.

Dennoch erscheint es vor dem Hintergrund des Wahlkampfs in den USA auch in diesem Fall unwahrscheinlich, dass die USA die ausgesetzten und noch ausstehenden Zölle implementieren. Zu groß wäre der Schaden für die eigene Wirtschaft und damit die Gefahr, dass Donald Trump kein zweites Mal zum Präsidenten gewählt wird.

Keine Auswirkungen auf Konjunkturbild, aber schlecht für die Märkte

Auf die Konjunkturprognosen von Union Investment hätte dieses Szenario keine unmittelbaren Auswirkungen. Unsere Volkswirte waren ohnehin sehr zurückhaltend, was das Ausmaß und den Inhalt eines möglichen Handelsabkommens angeht. In den schwächeren US-Konjunkturdaten in der zweiten Jahreshälfte 2019 sehen sie kein Rezessions-, sondern ein Verlangsamungssignal, das mit dem Konjunkturbild für 2020 konsistent ist.

Allerdings haben die Märkte einen positiven Ausgang der Handelsgespräche bereits weitgehend eingepreist. Deshalb dürfte die Marktreaktion auf ein Scheitern negativ ausfallen. Mit Blick auf das Jahresende könnten Anleger sensibel auf eine erhöhte Unsicherheit reagieren und Gewinne mitnehmen. Eine Fortsetzung der Rally ist also bei einer neuerlichen Eskalation äußerst unwahrscheinlich.

Fazit

Um die Wiederwahl zu gewinnen, braucht Donald Trump eine funktionierende Wirtschaft im eigenen Land. Ein Abkommen mit China im Handelskonflikt wäre zudem ein vorzeigbarer Erfolg. Aber auch bei einem Scheitern der Gespräche, kann er es sich konjunkturell kaum leisten, die ausstehenden Zölle einzuführen. Allerdings ist der Zollstreit lediglich Ausdruck einer größeren Auseinandersetzung um die globale Vormachtstellung und um Technologieführerschaft. Dieser Konflikt wird nicht verschwinden. Und auch die bereits eingeführten Handelsbarrieren werden bleiben. Eine Beruhigung im Handelsstreit, ob mit oder ohne Teilabkommen, dürfte also lediglich vorübergehend sein.


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