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Marktkommentar

Ginette Groß (FRANKFURT-TRUST): Nachhaltige Renteninvestments

Themen wie die Finanzkrise, politische Krisen oder sich stetig verschlechternde Umweltbedingungen sorgen derzeit für eine immer größer werdende Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit. Der Interessentenkreis wächst, und vielen wird deutlich: Es muss sich etwas ändern. Die Frage ist das Wie. Während Nachhaltigkeitskriterien noch vor fünf bis zehn Jahren in Deutschland vornehmlich für kirchliche Anleger und Stiftungen relevant waren, sind heutzutage alle Anlegergruppen an dem Thema interessiert. Aber was ist eigentlich unter Nachhaltigkeit zu verstehen?

Die international verwendete Abkürzung ESG steht für Umwelt (Environment), sozial-gesellschaftliche Aspekte (Social) und gute Unternehmensführung (Governance). Diese Oberbegriffe umfassen zahlreiche Einzelkriterien, wie zum Beispiel gesundheitliche Risiken durch Tabak- und Alkoholkonsum, die bei einer Anlageentscheidung berücksichtigt werden können. Schwierigkeiten bei der Festlegung der Kriterien bereiten vielen Anlegern die heterogenen Wertvorstellungen in der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist keine einheitliche Definition für nachhaltige Investments möglich. Das macht es für institutionelle Investoren notwendig, ein eigenes Leitbild zu bestimmen, welche Werte im Rahmen nachhaltiger Investments berücksichtigt werden sollen. Hierfür ist die Auseinandersetzung mit den einzelnen Kriterien ebenso notwendig wie der Dialog mit den in den Entscheidungsprozess involvierten internen Gremien.

Während es vielen Anlegern relativ betrachtet leichter fällt, Nachhaltigkeitskriterien für Aktien zu entwickeln, scheinen die Hürden bei der Auswahl von Rententiteln ungleich höher. Die folgenden Kriterien sollen einen Denkanstoß für Möglichkeiten zu einem nächsten Schritt in Richtung ESGKriterien für Renten geben.

Eine erste Hilfestellung bieten die gängigen internationalen Ausschlusskriterien, die sich im Laufe der Jahre immer weiter verfeinert haben:

1. Nichtunterzeichnung des KyotoProtokolls

Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 als Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen unterzeichnet. Es enthält hinsichtlich CO2 -Emissionen erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer. Das Kyoto-Protokoll ist 2005 in Kraft getreten. Bisher wurde es von 191 Staaten ratifiziert. Die USA haben bis heute keine Ratifizierung vorgenommen, das benachbarte Kanada ist 2013 wieder ausgetreten, um Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu entgehen.

2. Praktizierung der Todesstrafe

Heutzutage ist die Todesstrafe sowohl ethisch als auch strafrechtlich umstritten. Dennoch gibt es zahlreiche Länder, die sie gesetzlich nicht abgeschafft haben oder sogar regelmäßig praktizieren. Selbstverständlich ist das nicht vereinbar mit Menschenrechtskonventionen und dem dort verankerten Recht auf Leben. Amnesty International unterscheidet in Hinblick auf die Todesstrafe vier Kategorien von Ländern. Demzufolge gibt es:

- 101 Staaten, die die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben

- sechs Staaten, die die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten vorsehen

- 33 Staaten, die die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft haben und

- 58 Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben und anwenden.

3. Korruption

Korruption bezeichnet Bestechlichkeit beziehungsweise Vorteilsnahme durch Institutionen wie beispielsweise Verwaltung, Justiz, Wirtschaftsunternehmen oder Politik. Die internationale Anti-KorruptionsOrganisation Transparency International definiert Korruption wie folgt: "Korruption ist Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil".

Anleger können sich hinsichtlich der Verbreitung von Korruption in bestimmten Anlageregionen an dem von Transparency International veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index: CPI) orientieren. Der Index verdeutlicht unter anderem den engen Zusammenhang zwischen Armut, versagenden rechtsstaatlichen Institutionen und Bestechung. Aber es gibt auch positive Veränderungen: Der CPI-Wert von Italien hat sich in den vergangenen Jahren so weit verbessert, dass einige institutionelle Investoren das Land wieder zum Erwerb freigeben.

4. Pressefreiheit & Demokratie

Die Organisation Freedom House hat das Ziel, liberale Demokratien weltweit zu fördern. Ihre Ursprünge liegen im Jahr 1941 als Reaktion auf den Totalitarismus des Nationalsozialismus. Freedom House veröffentlicht jährlich die Berichte "Freedom in the World" und "Freedom of the Press". "Freedom in the World" wird seit 1973 erstellt und ist somit einer der ältesten Maßstäbe für Demokratie. Seit 1980 wird von diesem Institut auch die weltweite Pressefreiheit untersucht. Gemäß der jüngsten Erhebung lebt nur einer von sieben Menschen in einem Land, in dem Pressefreiheit herrscht.

5. Atomkraft

Derzeit nutzen 30 Staaten weltweit Kernenergie. Von den insgesamt 438 in Betrieb befindlichen Kernreaktoren steht etwa die Hälfte in den USA (100), Frankreich (58) und Japan (50). Und das trotz weiterhin offener Problemstellungen in Hinblick auf Risiken wie Systemsicherheit, Terroranschläge, Naturgewalten oder auch die Endlagerung des radioaktiven Mülls. Das Institut Prognos geht trotz gestiegener Bautätigkeit von Atomkraftwerken davon aus, dass sich die Zahl der Kernkraftwerke bis 2020 um 22 Prozent reduzieren wird und bis 2030 sogar mit einem Rückgang um 29 Prozent zu rechnen ist.

Die oben angeführten Kriterien lassen sich mittels gewöhnlicher Recherche relativ einfach faktisch überprüfen. Die Messbarkeit dieser Kriterien wird aber komplexer, sobald beispielsweise soziale Belange innerhalb von Unternehmen überprüft werden sollen. Corporate-Social-Responsibility- (CSR-) Strategien und soziale Mechanismen besitzen die meisten Unternehmen und Staaten, zumindest wenn es nach ihrem eigenen Selbstverständnis geht. Aber wie verhält es sich damit in der Realität? Bei der Klärung dieser Frage sind die allermeisten Anleger überfordert. Aus diesem Grunde hat sich die Hinzuziehung von speziellen Ratingagenturen und die Verwendung von Nachhaltigkeitsindizes mittlerweile etabliert, wenngleich vor allem auf der Aktienseite.

Aber kann dies auch auf die Assetklasse Renten problemlos übertragen werden? Bei den Investitionsentscheidungen müssen nicht nur das Anlageuniversum, sondern auch die Liquidität und/oder die Ratingvorgaben berücksichtigt werden.

Anlageuniversum

Generell ist es möglich, auf das komplette Anlageuniversum von Anleihen zurückzugreifen. Die Erstellung eines breit diversifizierten Nachhaltigkeitsportfolios ist durch das breite Anlagespektrum in Staatsanleihen, supranationalen Schuldnern, Pfandbriefen und Unternehmensanleihen gut darstellbar. Mit Blick auf globale ESG-Investitionen gilt diese Aussage allerdings nur eingeschränkt. So entfällt beispielsweise ein Engagement in US-Staatsanleihen - dem weltweit größten Staatsanleihenmarkt -, wenn Staaten, in denen es die Todesstrafe gibt, nicht berücksichtigt werden dürfen.

Für Anleger, die nachhaltige Produkte fördern möchten, gibt es spezielle Anleiheemissionen, mit deren Erlös zum Beispiel die Produktion umweltverträglicher gemacht wird. Solche Emissionen, die Umweltschutz- respektive Klimaschutzmaßnahmen finanzieren, werden als "Green Bonds" bezeichnet. Die Emittenten erhoffen sich dadurch zum einen die Verbreiterung ihres Investorenkreises, zum anderen eine Verbilligung ihrer Finanzierung, da diese Emissionen teilweise mit einem kleinen Abschlag im Vergleich zu anderen Neuemissionen des gleichen Emittenten begeben werden können.

Liquidität

Die Finanzkrise in Folge des Lehman-Zusammenbruchs hat sehr deutlich aufgezeigt, was es bedeutet, wenn Anlagen nicht liquidierbar sind, andererseits zur Leistungserbringung von Verpflichtungen eben dieser Liquidationserlös benötigt wird. Diese Frage kann aber dergestalt beantwortet werden, dass in einem Auswahlverfahren im ersten Schritt konsequent auf liquide Emissionen zurückgegriffen wird.

Rating

Die Berücksichtigung der Bewertung durch Ratingagenturen ist für die allermeisten Anleger eine Selbstverständlichkeit. Obwohl diese Agenturen nach der Finanzkrise zum Teil herbe Kritik einstecken mussten, sind Rating-Mindestanforderungen bei den meisten Anlegern immer noch ein absolutes Muss. Im Rahmen eines ESG-Investments fallen zusätzliche Kriterien ins Gewicht, die spezialisierte Researchanbieter analysieren. Sollen allerdings zum Beispiel Emissionen von Herstellern von Windkraftanlagen oder Solarzellen Berücksichtigung finden, muss akzeptiert werden, dass diese Emissionen in der Regel über kein Rating oder nur ein High-Yield-Rating der gängigen Ratingagenturen verfügen. Des Weiteren ist die Liquidität in diesen Papieren nur sehr eingeschränkt.

Verschlechterung des Emittenten hinsichtlich Nachhaltigkeit

Es kann passieren, dass ein Emittent etwa in ein Korruptionsverfahren oder ein Verfahren wegen eines Umweltverstoßes involviert ist, rechtskräftig dafür zur Verantwortung gezogen wird und somit aus dem Anlageuniversum fällt. Für gewöhnlich wird ein Zeitfenster zur Bereinigung der Position definiert, innerhalb dessen der Fondsmanager agieren kann. Diese Regelung dient dem schonenden Abbau der Position, um keine signifikante Marktbewegung auszulösen.

Was bedeutet dies nun für die Portfoliokonstruktion?

In einem ersten und damit entscheidenden Schritt muss der Anleger für sich selbst definieren, was für ihn nachhaltig beziehungsweise ethisch korrekt ist. Dies bedingt etwa eine Negativliste mit den vom Anleger definierten Ausschlusskriterien. Sind "Green Bonds" für ihn investierbar? Wie differenziert der Anleger im Bereich der Unternehmensanleihen? Werden die Ausschlusskriterien stringent und restriktiv gefasst, oder greift der "Best-in-Class"- Ansatz? Als ein Beispiel kann die Ölindustrie dienen. Deren Produkte gelten als nicht umweltverträglich. Gemäß dem "Best-in-Class"-Ansatz können dennoch diejenigen Hersteller als mögliche Emittenten selektiert werden, deren Produkte und Produktionen am wenigsten umweltschädlich sind.

Kundenbetreuer und Portfoliomanager stehen bei diesem ersten Schritt in der Regel beratend zur Seite, die finale Entscheidung obliegt dem Anleger. Nach der Festlegung der Kriterien wird das Portfolio konstruiert. Je nachdem, wie restriktiv die Ausschlusskriterien gefasst sind, bedeutet dies mehrere Analyseschritte bis zur gewünschten Portfoliozusammensetzung. Zunächst werden aus dem Investmentuniversum, sofern es sich um einen Standardindex handelt, die Emittenten herausgefiltert, die im ersten Raster - Überprüfung nach den gängigen Kriterien - herausfallen. Hilfreich dabei ist auch eine enge Kommunikation zwischen den Analysten auf der Aktien- und Rentenseite. Diese sorgt für ein breiteres Analysefundament, wovon der Anleger profitieren kann. Im Zuge dieser Überprüfung kann gleichfalls nach der Emissionsgröße gefiltert werden, damit dem Liquiditätsaspekt die nötige Beachtung geschenkt wird. Kommen allerdings noch weitere Kriterien hinzu, beispielsweise die Einhaltung von CSR-Standards oder das Verbot von Kinderarbeit, müssen noch tiefergehende Analysen durchgeführt werden. Dies geschieht zumeist unter Einbindung von spezialisierten Nachhaltigkeitsagenturen. Je mehr Kriterien zugrunde gelegt werden, desto höher ist die Abweichung zu gängigen Indizes. Dies sollte dem Anleger immer bewusst sein. Spezielle Nachhaltigkeitsindizes können zwar kreiert werden, sind aber in der Regel relativ teuer, da sich die Indexanbieter dies selbstverständlich vergüten lassen.

Es zeichnet sich ab, dass zwar das Thema Nachhaltigkeit bei Investoren immer größere Beachtung findet, das BenchmarkAngebot auf der Rentenseite aber weiterhin sehr überschaubar bleibt. Zudem entspricht ein Nachhaltigkeitsindex nicht zwangsläufig den spezifischen nachhaltigen Kriterien des Anlegers. Mitunter kann es sinnvoller sein, einen Standardindex zu verwenden und diesen nach Nachhaltigkeitskriterien, sofern diese nicht zu weit gefasst sind, zu optimieren. Die erfolgreiche Umsetzung eines nachhaltigen Investments im Kontext zur Wertentwicklung einer breiten Benchmark stellt kein Hindernis dar, sofern die Abweichung zur Benchmark nicht signifikant groß ist. Alternativ sollte die gewählte Benchmark nicht als Messlatte, sondern lediglich als Anhaltspunkt dienen.

Ginette Groß, Leiterin ConsultantBetreuung, Kirchen und Stiftungen FRANKFURT-TRUST

 

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