08.09.2023 - Die größte Überraschung der vergangenen Quartale war gewiss die Widerstandsfähigkeit der US-Wirtschaft. Wie konnte sie den Schock, den die US-Notenbank mit ihrer Anhebung der Leitzinsen um 500 Basispunkte in nur 17 Monaten ausgelöst hatte, derart unbeeindruckt überstehen?
Wir hatten durchaus die wesentlichen Faktoren ihrer möglichen Widerstandsfähigkeit ermittelt. Dies waren zusätzliche, während der Pandemie gebildete Sparguthaben, die starke Unterstützung für den Konsum leisten sollten, ein durch die gute Entwicklung von Finanz- und Immobilienwerten verstärkter Reichtumseffekt, Lohnerhöhungen, die den privaten Haushalten nach und nach ermöglichen, mit der Inflation fertigzuwerden, usw. Und dennoch mussten wir wie viele andere Quartal für Quartal das Datum des Beginns einer Konjunkturschwäche in den USA, mit der wir immer noch rechnen, weiter in die Zukunft verschieben.
Diese noch nicht eingetretene Konjunkturschwäche hat sich in einem Anstieg der Zinsen auf amerikanische und europäische Anleihen auf den höchsten Stand des Zyklus niedergeschlagen, der im März 2020 begann, obwohl die US-Gesamtinflation paradoxerweise von 9% im Juni 2022 auf 3,2% im Juli dieses Jahres zurückging. Dieser Druck auf die langfristigen Zinsen hat letztendlich die Aktienmärkte geschwächt. Während sie den Juli auf ihren Jahreshochs schlossen, mussten sie im August zwischen 5% und 9% wieder abgeben.
Steht zu befürchten, dass diese vorhersehbare Schwäche mit hohen Zinsen einhergeht?
Sollte man sich nicht vielmehr für die kommenden Monate von dieser Konjunkturschwäche eine „makellose Disinflation“ erhoffen, also eine durch die Zinsanhebungen ermöglichte Disinflation, die keine Rezession nach sich zieht?
Um diese Frage zu beantworten, ist es zunächst einmal hilfreich zu wissen, ob die zu beobachtende Divergenz zwischen Inflation und Zinssätzen anormal ist.
Unsere Recherchen zeigen eindeutig, dass die Zinsen in der letzten langen Inflationsphase (1965-1980) erst nach einem Abflauen der Inflation zurückgingen, und das mit einem zeitlichen Verzug von sechs bis achtzehn Monaten ...
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