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Marktkommentar

Simon Webber, Isabella Hervey-Bathurst (Schroders): Das Konzept der Klimavorreiter

© Schroder Investment Management

25.07.2022 -

Bei Investitionen in den Klimaschutz denkt man häufig zuerst an Anlagechancen in Unternehmen, die den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Zukunft ermöglichen. Solche Unternehmen liefern die Produkte, Dienstleistungen und Technologien, die für die Reduzierung zukünftiger Emissionen entscheidend sind.

Es zeichnet sich jedoch ein weiteres wichtiges Anlagethema ab: das Konzept der Klimavorreiter (climate leaders). Diese Unternehmen können in jedem Bereich tätig sein. Eines aber haben sie gemeinsam – und zwar den Ehrgeiz, ihre Branche auf dem Weg zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen anzuführen.

Unseres Erachtens dürften Unternehmen, die bei der Dekarbonisierung führend sind, gute Investitionen sein. Dafür gibt es drei Gründe:

  1. Klimavorreiter dürften einen Kostenvorteil haben. Grund hierfür sind die steigenden Kosten für Umweltverschmutzung in Form eines höheren Preises für CO₂-Zertifikate oder CO₂-Steuern. Auch die Ausgaben zum Ausgleich der Umweltverschmutzung steigen immer weiter.
  2. Klimavorreiter können zunehmend von „Netzwerkeffekten“ profitieren. Dabei suchen Unternehmen, die ihre Gesamtemissionen reduzieren wollen, nach Lieferanten mit demselben Ziel. Dadurch entsteht ein positiver Kreislauf, in dem der Status als Klimavorreiter einem Unternehmen dabei hilft, neue Geschäfte zu gewinnen.
  3. Klimavorreiter dürften sich angesichts zunehmender staatlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen als risikoärmere Investitionen erweisen.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die verstärkte Regulierung sowie Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Dekarbonisierung und auf die Frage, warum führende Unternehmen profitieren sollten.

Klimavorreiter minimieren ihr Risiko

Regulatorische Änderungen rund um Umwelt- und Klimaaspekte decken eine große Bandbreite unterschiedlicher Bereiche ab. Dies zeigt sich an einer Reihe aktueller Gesetzgebungsinitiativen und rechtlicher Schritte:

  • Das Verbot von Einwegplastik in der Europäischen Union
  • Das schrittweise Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor in zahlreichen Ländern der Welt (in Norwegens bereits ab 2025)
  • Das Verbot von Gaskesseln für Neubauten in Großbritannien ab 2025. Diverse weitere EU-Staaten haben ähnliche Vorschriften
  • US-Bundesstaaten verklagen Ölkonzerne wegen ihres Beitrags zum Klimawandel
  • Erfolgreiche juristische Schritte gegen Shell, in denen das Unternehmen aufgefordert wurde, das Tempo seiner Emissionsreduktionen zu beschleunigen

Diese Beispiele zeigen die regulatorischen und rechtlichen Risiken auf, denen Unternehmen ausgesetzt sind, die weiterhin Umweltverschmutzung und schädliche Emissionen verursachen.

Das Risiko „verlorener“ Vermögenswerte ist bereits jetzt ein Thema für Unternehmen, die auf fossile Brennstoffe setzen. Es wird sich jedoch zunehmend auch auf andere langlebige Vermögenswerte erstrecken, die nicht mit einer Netto-Null-Wirtschaft im Einklang stehen. „Verlorene“ Vermögenswerte sind Vermögenswerte, deren Wert aufgrund von Veränderungen im Zusammenhang mit der Energiewende niedriger ist als erwartet. So könnten Unternehmen beispielsweise feststellen, dass sie Investitionen in Öl produzierende Anlagen tätigen, die wegen Rechtsvorschriften zur Reduzierung von Emissionen niemals in Betrieb genommen werden können oder vorzeitig geschlossen werden müssen.

Auch die Immobilienbranche ist besonderen Risiken ausgesetzt. Zusätzlich zu den physischen Risiken durch die Klimaveränderung und den steigenden Meeresspiegel wird die Nutzungsdauer minderwertiger Immobilien aufgrund der notwendigen Investitionen zur Einhaltung strengerer Energie- und Emissionsgesetze verkürzt.

Die Schifffahrts- und Luftfahrtindustrie verfügt ebenfalls über äußerst langlebige Vermögenswerte, bei denen aktuelle und zukünftige Vorschriften zur Dekarbonisierung der Branche einen neuen Investitionszyklus und die vorzeitige Stilllegung emissionsintensiver Vermögenswerte erfordern dürften.

Derartige Risiken können dem Ruf eines Unternehmens und auch seinen Finanzen schaden. Volkswagen versucht seit dem „Dieselgate“-Skandal 2015 seinen Ruf wiederherzustellen und ist heute ein führender Hersteller von Elektrofahrzeugen. Infolge des Skandals hat Volkswagen über 32 Mrd. Euro für Nachbesserungen, Bußgelder und Rechtskosten gezahlt.

Wir sehen Klimaschutzklagen als wachsendes Risiko für Unternehmen. Gefährdet sind Unternehmen, die maßgeblich zum Klimawandel beitragen oder die Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft nicht bewältigen können. Gleiches gilt für Unternehmen, die Verbrauchern eine grüne Fassade präsentieren, die nicht durch Fakten untermauert wird („Greenwashing“).

Im Jahr 2021 entschied ein niederländisches Gericht, dass die Klimapläne von Shell nicht ausreichend waren, und legte neue Mindestziele für die Emissionsreduzierung fest. Dadurch wurde die Unternehmensstrategie zumindest teilweise aus den Händen des Managements (und der Aktionäre) genommen. Die Bank of England hat kürzlich ebenfalls festgestellt, dass sich die Fälle von Klagen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz seit 2015 weltweit verdoppelt haben.

Kluft zwischen Unternehmensambitionen und Netto-Null

Im Kampf gegen den Klimawandel haben wir bei den Verpflichtungen auf Länderebene bereits einen Boom erlebt. Mittlerweile sehen wir auch eine Zunahme entsprechender Selbstverpflichtungen von Unternehmen; diese formulieren teils eigene Strategien zur Dekarbonisierung ihrer Betriebsabläufe und Lieferketten.

Wie die folgende Grafik allerdings zeigt, gibt es bisher keine Branche, in der sich eine Mehrheit der Unternehmen Netto-Null-Ziele gesetzt hat. Netto-Null bedeutet, die Treibhausgasemissionen so nahe wie möglich an null zu bringen. Um die globale Erwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen – wie im Pariser Klimaabkommen gefordert – müssen die Emissionen bis 2030 um 45 % gesenkt und bis 2050 netto auf null gebracht werden.

Die Regulierung wird nur noch weiter zunehmen, da die Notwendigkeit, auf den Klimawandel zu reagieren, immer dringender wird. Unternehmen, die ihr Geschäft nicht neu positionieren und keine Maßnahmen ergreifen, um klimaneutral zu werden, laufen Gefahr, mit veralteten Produkten und Technologien zurückgelassen zu werden.

Diejenigen hingegen, die bereits Schritte zur Dekarbonisierung ihres Geschäfts unternommen haben, werden viel besser aufgestellt sein, wenn das Regulierungstempo zunimmt und die Kosten für die Einhaltung der Vorgaben steigen. Wir glauben, dass sich ein erhebliches Renditepotenzial ergibt, wenn man die Vorreiter in Sachen Klimaschutz von den Nachzüglern trennt.


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