17.09.2021 -
Selten waren die Unsicherheiten über den Ausgang einer Wahl größer als bei der kurz bevorstehenden Bundestagswahl. Erstmals in der Geschichte haben mehr als zwei Kandidaten eine realistische Chance, ins Kanzleramt einzuziehen. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass erstmals seit dem ersten Kabinett Adenauers mehr als zwei Parteien eine Koalitionsregierung stellen. Auch gut eine Woche vor der Wahl ist kaum eine Farbkombination – „Ampel“, „Jamaika“, „Rot-Rot-Grün“, „Deutschland“ oder „Kenia“ – gänzlich auszuschließen. Entsprechend breit ist das Spektrum der politischen Möglichkeiten, gerade auch aus finanz- und steuerpolitischer Sicht. Wir möchten die Gelegenheit kurz vor dieser Wahl nutzen, die Vorstellungen der Parteien ein wenig auszuleuchten.
Nach dem aktuellen Einkommensteuertarif beginnt die Progressionszone bei einem zu versteuernden Einkommen von 9.744 Euro mit einem Steuersatz von 14 Prozent. Einkommen über 57.919 Euro werden mit einem Steuersatz von 42 Prozent, Einkommen über 274.613 Euro mit 45 Prozent besteuert. Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer; ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag erst erhoben, wenn die Steuerschuld mehr als 16.956 Euro bzw. 33.912 Euro für Ehegatten und Personen in Steuerklasse III ausmacht.
Aus steuerpolitischer Sicht lassen sich deutliche politische „Lager“ erkennen. SPD, Grüne und, in besonderem Ausmaß, Linke haben sich merkliche Einkommensverbesserungen für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen auf die Fahne geschrieben. Die SPD spricht von einer Einkommensteuerreform, ist aber bei den Entlastungen wenig konkret. Das Programm bekräftigt allerdings die Absicht, den Steuersatz für Einkommen oberhalb von 250.000 bzw. 500.000 Euro um 3 Prozentpunkte anzuheben. In der Sache würde damit die Grenze zur sogenannten „Reichensteuer“ etwas gesenkt und der Satz auf 48 Prozent erhöht. Nimmt man allerdings den Hinweis auf die „oberen 5 Prozent“ wörtlich, könnte die Einkommensgrenze für Mehrbelastungen auch deutlich niedriger liegen.
Das Ergebnis würde dann näher bei den Vorstellungen der Grünen liegen, die eine Anhebung des
Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent für Einkommen ab 100.000/200.000 Euro (Alleinstehend/Paare) bzw. auf 48
Prozent ab 250.000/500.000 Euro anstreben. Zudem sehen die Grünen vor, dass deutsche Staatsbürger nach
einem Wegzug unabhängig von ihrem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.
Ansonsten ist beachtenswert, dass Grüne (und Linke) die Abgeltungssteuer abschaffen und zu einer progressiven
Besteuerung von Kapitalerträgen zurückkehren wollen.
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