11.06.2021 -
Schätzungen gehen davon aus, dass den Steuerbehörden durch die Verlagerung von Erträgen multinationaler Unternehmen (MNU) in Niedrigsteuerländer weltweit jährlich bis gut 300 Mrd. US-Dollar an Einnahmen verloren gehen.1 Die internationale Initiative für eine Rahmenvereinbarung gegen die Erosion der Steuerbasis unter den Bedingungen der Digitalisierung und Globalisierung stand allerdings aufgrund des Widerstandes der USA lange Zeit auf dem Abstellgleis. Mit dem Regierungswechsel im Weißen Haus haben sich die USA vom Bremser zum Heizer gewandelt. Mit der Einigung der G7-Finanzminister auf eine länderweise Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen und – relevant für die größten Multis – auf ein Recht zur Besteuerung von Erträgen (jenseits einer Schwelle) auf Basis der inländischen Umsätze erhält die bei der OECD angesiedelte Initiative von fast 140 Ländern wieder Feuer unter dem Kessel.
Die Beschlüsse der G7 sind naturgemäß vage formuliert.2 Die Erklärung setzt allerdings einige wichtige Marken für die weiteren Gestaltung:
(1) Die G7 wollen den Ländern das Recht einräumen, die Gewinne der größten und profitabelsten MNUs auch dann zu besteuern, wenn diese zwar relevante Umsätze, aber keinen Firmensitz im entsprechenden Land besitzen („Säule 1“). Dies zielt beispielsweise auf die großen US-Technologieunternehmen, die ihre Gewinne zwar in einem Land erwirtschaften, dort aber nicht steuerpflichtig sind. Um ein Beispiel zu geben: Für 2016 wiesen US-amerikanische MNUs 435 Mrd. US-Dollar Auslandsgewinne (ohne Puerto Rico) aus; allein die in Irland ausgewiesenen Gewinne in Höhe von 76,6 Mrd. US-Dollar überstiegen die kombinierten Gewinne in Deutschland, Frankreich, Japan, China und Mexiko zusammen.3 Die G7 schlagen vor, dass mindestens 20 Prozent der Gewinne oberhalb einer Marge von 10% länderweise nach Anteil am Umsatz besteuert werden.
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