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Marktkommentar

Christian Schmitt (ETHENEA): Weichenstellung für eine nachhaltige Zukunft

© ETHENEA Independent Investors S.A.

März 2021 - Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren ist über die vergangenen Jahre zu einem festen Bestandteil der Geldanlage geworden. Genauso selbstverständlich wie ein Investment seit jeher im Hinblick auf Ertragschancen, Risiken und Liquidität bewertet wird, erfolgt die Bewertung heutzutage auch unter sogenannten ESG-Kriterien. Dass ESG für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) steht, bedarf dabei im Jahr 2021 keiner weiteren Erklärung. Umso mehr Erklärungsbedarf besteht jedoch mittlerweile bei der Erläuterung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsfaktoren konkret berücksichtigt werden.

Konventionelle Kennziffern zur Geldanlage sind für Wertentwicklung, Risiko (z.B. Volatilität, maximaler Wertrückgang) oder Liquidität in großem Umfang vorhanden und ermöglichen einen objektiven Vergleich verschiedener Anlagealternativen. Das gilt vor allem ex-post, doch selbst ex-ante kann sich der informierte Anleger ein recht gutes Bild von den erwarteten Resultaten machen. Für ESG-Kriterien gilt dies in Anbetracht der vielfältigen Auslegungen von Nachhaltigkeit nur sehr eingeschränkt. In erster Linie spiegelt die Interpretation von Nachhaltigkeitsfaktoren bislang eine – unweigerlich subjektive – Sichtweise des jeweiligen Produktanbieters wider.

Um auch die Bewertung der Nachhaltigkeit einzelner Anlageprodukte auf eine solidere und objektivere Grundlage zu stellen, hat die Europäische Union eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulation) erlassen, die ab dem 10. März 2021 gelten wird. Oberstes Ziel dieser EU-Verordnung ist es, jene Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen, die bislang noch fehlt. Auch wenn die Verordnung nicht direkt von Beginn an in vollem Umfang umgesetzt wird und weitere wichtige ESG-relevante Regelungen wie die EU-Taxonomie und Anpassungen der MiFID-II-Richtlinie folgen werden, kann zweifelsohne von einer richtungsweisenden Weichenstellung für Investmentfonds gesprochen werden.

Das zunächst sichtbarste Unterscheidungsmerkmal für alle Fonds wird die Klassifizierung anhand ihrer verfolgten ESG-Strategie sein, wobei sich jeder Publikumsfonds für eine der nachfolgenden drei Produktkategorien entscheiden muss:

  • Artikel-6-Fonds sind normale Fonds, die keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen.
  • Artikel-8-Fonds verfolgen eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei müssen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Governance (G) anwenden, und im Investmentprozess des Fonds müssen ökologische (E) und/oder soziale (S) Merkmale berücksichtigt werden.
  • Artikel-9-Fonds verfolgen nachhaltige Investitionen, die oftmals auch als Impact-Strategien bezeichnet werden. Hierfür muss ein konkretes Nachhaltigkeitsziel angestrebt werden, wie beispielsweise die Reduzierung der CO2-Emissionen.

Unabhängig von der jeweiligen Klassifizierung müssen alle Fonds künftig Informationen dazu bereitstellen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden. Zudem muss spätestens ab dem 30. Dezember 2022 regelmäßig über die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Investments Bericht erstattet werden.

Bei ETHENEA werden im Rahmen der neuen Offenlegungsverordnung sowohl die drei Ethna Funds als auch der HESPER FUND – Global Solutions als Artikel-8-Fonds klassifiziert. Damit unterstreichen wir einmal mehr unseren festen Entschluss, unseren Kunden verantwortungsbewusste Anlagelösungen mit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Rendite anzubieten. ESG ist und bleibt dabei ein wichtiger Grundpfeiler. Zudem stellen wir auf diese Weise sicher, dass unsere Fonds auch weiterhin als Kerninvestments in der Allokation unserer Anleger fungieren können.

Die hohe Flexibilität der Ethna Funds war schon immer die Grundvoraussetzung, um sich über die Zeit erfolgreich an sich verändernde Märkte und Rahmenbedingungen anpassen zu können. Um einerseits mit der Zeit zu gehen, andererseits aber zeitlos zu bleiben, unterliegen die Produkte einer kontinuierlichen Evolution. So wurde in den vergangenen Jahren auch die Nachhaltigkeitsstrategie unserer Investmentfonds stetig weiterentwickelt und verfeinert.

Was 2013 mit den ersten produktbezogenen Ausschlusskriterien wie beispielweise Tabak begann, entwickelte sich mit der Zeit für die Ethna Funds zu einem dreistufigen, ausgereiften Investmentprozess, um dem Thema Nachhaltigkeit ein angemessenes Gewicht bei der Auswahl der Portfoliowerte zu geben.

In einem ersten Schritt reduzieren wir das für Investitionen zur Verfügung stehende Universum durch umfassende Ausschlüsse: So ist es bei der Auswahl von Unternehmenswerten unser Anspruch, keine Unternehmen mit einer Kerntätigkeit in den Bereichen Rüstung, Tabak, Pornografie, Grundnahrungsmittelspekulation und/oder Herstellung/Vertrieb von Kohle zu berücksichtigen. Zudem investieren wir nicht in ein Unternehmen, wenn bei ihm schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact festgestellt wurden und keine überzeugende Aussicht auf Behebung der Missstände vorhanden ist. Bei staatlichen Emittenten schließen wir Investments in Anleihen von Ländern aus, die in der jährlichen Analyse von Freedom House (www.freedomhouse.org) als „unfrei“ deklariert werden. Diese Liste von Ausschlüssen wurde zuletzt bewusst an den gemeinsamen Vorschlag des Fondsverbands BVI, des Deutsche Derivate Verbands (DDV) und des Bankendachverbands Deutsche Kreditwirtschaft (DK) angepasst, um auch künftig die allgemein anerkannten Kriterien für nachhaltige Produkte zu erfüllen.

Zusätzlich zu den oben erwähnten Ausschlüssen, die sich in erster Linie auf feste Normen und die Produkte von Unternehmen beziehen, werden im zweiten Schritt Emittenten von Aktien und Anleihen aussortiert, die unsere zusammengefassten Mindestanforderungen an ökologische, soziale und Governance-Standards nicht erfüllen. Im Rahmen einer ESG-Risikobewertung wird das Ausmaß, in dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens durch ESG-Faktoren gefährdet ist, oder – technischer formuliert – der Umfang der nicht gemanagten ESG-Risiken eines Unternehmens ausgedrückt. Durch die Zusammenarbeit mit dem hierauf spezialisierten Anbieter Sustainalytics kann diese Risikobewertung schnell und effizient für ein großes Investmentuniversum umgesetzt werden.

Abschließend ist die individuelle Bewertung des jeweiligen Emittenten einer Aktie oder Anleihe ein integraler Bestandteil jeder Anlageentscheidung. Für die Beurteilung der Eignung von Anlagen für unsere Portfolios berücksichtigen wir neben den traditionellen Parametern für die Risiko- und Ertragserwartung sowie Liquidität auch die einzelnen ESG-Kriterien. So wird jeder Emittent und jedes einzelne Wertpapier individuell auch in den Kategorien Umwelt, Soziales und Governance bewertet. Zudem werden bestehende Kontroversen in der Analyse berücksichtigt. Dadurch können wir die Nachhaltigkeit unserer Portfolios insgesamt steigern, ohne Kompromisse beim Risiko-/Ertragsprofil eingehen zu müssen.

In nicht allzu ferner Zukunft werden Anlageberater ihre Kunden standardmäßig fragen müssen, ob bei der Geldanlage ESG-Aspekte berücksichtigt werden sollen. Bei ETHENEA sind wir der festen Überzeugung, dass ein echtes Kernprodukt den gestiegenen Nachhaltigkeitsansprüchen heutiger Anleger gerecht werden muss. Gleichzeitig dürfen Ertragschancen, Risiken und Liquidität jedoch nicht in den Hintergrund treten. Mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung haben wir im März 2021 sowohl für die drei Ethna Funds als auch für den HESPER FUND – Global Solutions die Weichen für einen erfolgreichen Einklang dieser vier elementaren Anlageziele gestellt.


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