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Pressemitteilung

ARAMEA: Rückenwind für Nachranganleihen

© ARAMEA

29.10.2020 - Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat im Oktober eine aktualisierte Auffassung zur Behandlung sogenannter „Legacy-Bonds“ veröffentlicht. Bei diesen Papieren handelt es sich um ältere Nachranganleihen, welche die Regulierung nach der – von ihr erlassenen – Übergangsperiode bis 2022 nicht mehr in Bankbilanzen sehen möchte. Vielmehr sollen sie durch Anleihen neuen Formates ersetzt werden, die sich im Krisenfall einer Bank leichter in Eigenkapital umwandeln lassen. Als Lehre aus der Finanzkrise 2008 soll somit die Stabilität der Bankbilanzen erhöht werden.

„Lange Zeit rumorte es im Markt, dass einige dieser Tier1-Anleihen* auch nach 2022 als Tier2-Anleihen bilanziert werden könnte“, erklärt Fondsmanager und ARAMEA-Vorstand Sven Pfeil die Bedeutung des EBA-Berichtes. „Die Interpretation unterschiedlicher Regulierungsmaßnahmen wie CRR2/CRDIV und BRRD2 oder die Auslegung der Motivation von Emittenten hat viel Gestaltungsspielraum und somit Unsicherheit für die Kurse solcher Titel gelassen“, ergänzt der Co-Manager des ARAMEA Rendite Plus, Andreas Meyer. Mit der jüngsten Aktualisierung (hier) verdeutlicht die EBA jedoch, dass eben diese Nachranganleihen verschwinden sollen, um weitere Unsauberkeiten in den Bilanzen zu vermeiden. In letzter Konsequenz bedeute dies aus Sicht der ARAMEA-Experten eine Kündigung der Papiere und eine Rückzahlung zu 100%. Hier wittern die Manager gute Chancen, denn zahlreiche Wertpapiere notieren derzeit noch erheblich unter diesem Kursniveau.

„Ein schönes Beispiel ist die Anleihe des niederländischen Finanzinstitutes ING Group“, erläutert Pfeil seine Erwartungen. „Nachdem das Papier sich von den März-Tiefständen etwas erholt hatte, stagnierte es in den letzten Wochen ein wenig.“ Direkt nach der Veröffentlichung des EBA-Berichtes preiste der Markt jedoch die erhöhte Kündigungswahrscheinlichkeit ein und die Anleihe zog um mehrere Punkte an. Dennoch liege Sie noch immer 6,5 Punkte unterhalb des potentiellen Kündigungsniveaus.

Hinweise, welche Nachranganleihen besonders von einer Kündigung „bedroht“ sind, kann auch die Stückelung geben. „Papiere, die in 1.000er Stückelungen oder noch geringeren vorliegen und somit für Privatinvestoren einfach zugänglich sind, sind der Regulierung ein besonderer Dorn im Auge“, ist sich Experte Meyer sicher. Dies könne man auch daran ablesen, dass die Anleihen neuen Formates mit Stückelungen von 100.000 und mehr emittiert werden. Hier diversifiziert anzulegen dürfte den meisten Privatanleger schwerfallen. Finanzierungvehikel, die extra für die Emission kreiert werden, möchte der Regulator in Zukunft genauso wenig sehen.

„Eine andere Möglichkeit, diese Papiere vom Markt zu bekommen, sind freiwillige Rückkaufangebote“, ergänzt Vorstand Pfeil. Diese haben jedoch den Nachteil, das oftmals nicht das gesamte Volumen abgerufen wird und eine illiquide Restanleihe am Markt zurückbleibe. Da diese Reste aber viel Arbeit machen, würden Sie in der Regel vom Emittenten letztlich doch gekündigt.

Ob Call oder Rückkaufangebot: die Phantasie weiterer Kapitalmaßnahmen sei bei diesen Papieren wieder im Markt und dürfte sich in weiter anziehenden Kursen zeigen. „Umso schöner ist, dass diese Kurszuwächse unabhängig von der weiteren Corona-Entwicklung, den US-Wahlen oder den anstehenden BREXIT-Verhandlungen sind, da sie rein auf regulatorischen Gründen beruhen,“ freut sich Fondsmanager Meyer. Die nächsten 14 Monate könnten somit für Nachranganleger einige positive Überraschungen bereithalten.


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