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Marktkommentar

Dr. Christoph Bruns (LOYS AG): Alea iacta est!

© LOYS AG

02.06.2020 - Wieder einmal zeigt sich, dass Krisen große Weichenstellungen ermöglichen. Die Corona-Pandemie und vor allem die staatlich angeordneten Wirtschaftsstilllegungen haben eine gewaltige Veränderungsdynamik in Gang gesetzt.

Von der Adaptierung des Einkaufsverhaltens über die Infragestellung von Lieferketten, den Ersatz von Präsenzschulen durch Videolernen, der Abschaffung des Zinssparens bis hin zur Vollendung einer europäischen Transferunion. Sogar Erich Honeckers viel belächelte halbbiblische Feststellung: „Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf“, mag sich schließlich als wahr erweisen, mit Blick auf den stark gewachsenen Staatseinfluss und vor allem demjenigen seiner Beglückungsfüllhörner.

Wer will heute noch hören, dass man nicht mehr ausgeben kann als man einnimmt? Eine Schuldenorgie ohne Vorbild erobert die Welt im Sturm. Die Exzesse der großen Finanzkrise wirken zwergenhaft dagegen. Zugleich ist in der EU der Rubikon der Transferunion überschritten worden. Scheinbar ohne Gegenleistung hat sich Bundeskanzlerin Merkel nunmehr im Schlepptau Frankreichs für Eurobonds – freilich mit anderem Namen – entschieden. Die EU bekommt einen schuldenfinanzierten Haushalt – man nennt ihn verschleiernd Rettungsfonds – und kann nun mit der Geldverteilung beginnen. Finanzminister Scholz entblödet sich nicht, von einem Hamilton-Moment zu sprechen, ganz so, als ob die EU bereits die Vereinigten Staaten von Europa wären. Immerhin macht die Äußerung klar, wohin die Reise gehen soll, nämlich in die Vereinigten Staaten von Europa. Zwar gibt es heute keine europäische Verfassung, weshalb in Deutschland das Grundgesetz noch gültiger Rechtsrahmen ist. Wie man aber an der Reaktion der Politik auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsfinanzierung durch die EZB reagiert hat, spricht Bände. Über alle staatstragenden Parteien hinweg empfindet man das gesprochene Urteil als „nicht hilfreich“. Im Übrigen hat das BVerfG einen schweren Fehler begangen, weil es jahrelang versäumt hat, den Gelddruckexzessen der EZB einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Hier wäre ein „Wehret den Anfängen!“ vonnöten gewesen, wie es so häufig in deutschen Sonntagsreden zu hören ist. Denn niemand, der von Finanzen auch nur ein Quäntchen versteht, wird leugnen, dass die Europäische Zentralbank Staatsfinanzierung betreibt und damit die Haushaltssouveränität des Bundestages untergräbt.

Obendrein nimmt mich Wunder, warum Frau Merkel nicht Gegenleistungen für die deutsche Wohltätigkeit verlangt. Warum verlangt sie z.B. nicht von Frankreich, das Zweitparlament der EU in Straßburg aufzugeben, um den Bürgern wenigstens den Anschein einer sparsamen EU zu verschaffen. Oder warum zwingt sie Frankreich nicht zur Aufgabe des UN-Sicherheitsratssitzes zugunsten eines EU-Sitzes? Oder warum verlangt sie nicht Mitsprache beim französischen Atomwaffenpotential?

Als die Herren Kohl, Genscher, Waigel etc. beschlossen, die D-Mark zugunsten eines zu schaffenden Euros aufgaben, erhielten sie immerhin die Zustimmung zur deutschen Einheit als Gegenleistung. Heute, wo das Grundgesetz schleichend durch europäische Verträge und das BVerfG durch den EuGH ersetzt wird, ist eine proportionale Gegenleistung nicht zu erkennen. Und das Volk wird überhaupt nicht gefragt. Wo ist eigentlich der vielbesprochene Verfassungspatriotismus geblieben, angesichts der Teilaussetzung unserer Grundrechte? Nebenbei: Wer wacht eigentlich über die Einhaltung des Maastricht-Vertrages?

Wäre es nicht eine bedenkenswerte Alternative, dass jedes EU-Land zunächst einmal sein eigenes Haus in Ordnung bringt, bevor eine weitere Vergemeinschaftung vorangetrieben wird? Ich fürchte, die Antwort auf diese rhetorische Frage hat Gaius Julius Caesar vor mehr als 2000 Jahren bereits gegeben, als er den Rubikon überschritt: „Alea iacta est“.



 

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